Reservierung


Zu Reservierungsanfragen benutzen Sie bitte das Formular unten auf dieser Seite. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen an welchen Terminen unsere Ferienunterkünfte bereits belegt, bzw. unverbindlich vorgemerkt sind.

Freie und belegte Zeiten unserer Ferienwohnungen:




Ein freundlicher kostenloser Service von Belegungskalender Online

Reservierungsanfragen:

Wenn Sie Interesse an einem Urlaub bei uns haben, schicken Sie uns einfach eine Anfrage mit Ihrem Namen, Telefonnummer, dem gewünschten Zeitraum, Anzahl der Gäste und Pferde  per mail an info@hof-lindhorst.de. Wir melden uns schnellst möglich bei Ihnen zurück.



Geschäftsbedingungen

 

Allgemeines

Die Vermietung der Ferienwohnungen / des Ferienhauses erfolgt in der Regel wochenweise. An- und Abreisetag ist der Samstag. Am Anreisetag kann die Wohnung ab 16.00 Uhr bezogen werden, am Abreisetag muss sie bis 10.00 Uhr geräumt sein. In Verbindung mit Kursen oder außerhalb der Schulferien können andere An- und Abreisetermine und eine kürzere Buchungsdauer gewählt werden. Die Mindestmietzeit beträgt drei Tage, bei Buchung von Wochenendkursen zwei Tage.

 

Buchung

Die Buchung einer Ferienwohnung / des Ferienhauses muss schriftlich erfolgen. Mit der Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises fällig. Bei Rücktritt ist vom Mieter eine Rücktrittsgebühr zu entrichten. Diese Gebühr beträgt bis zum 80. Tag vor Urlaubsantritt 20% des Mietpreises. Ab dem 79. Tag ist die Hälfte des Mietpreises zu zahlen, ab dem 45. Tag der gesamte Mietpreis.

 

Sollten wir Ersatzteilnehmer für die gebuchte Veranstaltung oder Nachmieter für die Ferienwohnung finden, entfallen selbstverständlich die Stornogebühren. Wir berechnen dann lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 50,- €!


 

Helmpflicht

Alle Jugendlichen bis 18 Jahre und alle Reiter von Lindhorst-Pferden müssen beim Reiten eine Reitkappe nach gültiger CE EN 1384 tragen.

 

Haftungsausschluss

Die Teilnahme an Ausritten / Reitkursen erfolgt auf eigene Gefahr. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Veranstalter und der Lehrgangsleiter für Unfälle, die während der Zeit des Aufenthalts im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur insoweit übernimmt, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht. Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftpflicht entlassen.